Nutzungsbedingungen
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-Daten dürfen kommerziell  und nicht-kommerziell genutzt werden.
-Unveränderte Daten dürfen Dritten zu gleichen Bedingungen weitergegeben werden.
-Die Daten dürfen verändert werden.
-Veränderte Daten müssen Dritten zu gleichen Bedingungen weitergegeben werden.
-Eine Quellenangabe muss in geeigneter Weise angebracht werden.

Rechtliche Grundlage
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Gemäss Art. 15 Abs. 1 des Geoinformationsgesetzes  werden für die Nutzung von Geodaten Lizenzen erteilt oder Gebühren eingehoben. Gemäss Art. 7 Abs. 2 der GDI-Gebührenverordnung sind folgenden Geodaten von der Nutzungsgebühr befreit:
a.	historische oder nicht nachgeführte Geodaten;
b.	Geodaten für Testzwecke.
c.	Geodatensätze, die Umweltinformationen gemäss Umweltinformationsgesetz beinhalten, insbesondere die Datensätze der Ziffern 19-26, 28, 31-33, 37, 38, 40-48 und 55 des Anhangs der Geoinformationsverordnung;
d.	Georeferenzdaten der Ziffern 16 und 39 des Anhangs der Geoinformationsverord-nung;

Widerrechtliche Nutzung, Rechtswirkung 
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Die Verletzung der Nutzungsbestimmungen führt zum sofortigen Verlust aller Nutzungsrechte und wird nach 
den Bestimmungen der Geoinformationsgesetzgebung geahndet.


Amt für Bau und Infrastruktur, Version 1.0 vom 10.9.2018 
